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Risikohinweis

Bitte beachten Sie den Risikohinweis welcher auch Bestandteil unerer AGB sind.

§ 10 Risikohinweise und Haftungsausschluss

§ 10a Haftung für Informationen

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für bereitgestellte Handelsanregungen (im Angebot auch als Handelsideen oder Handelssignale bezeichnet). Diese stellen in keiner Weise einen Aufruf zur individuellen oder allgemeinen Nachbildung, auch nicht stillschweigend, dar. Handelsanregungen (im Angebot auch als Handelsideen oder Handelssignale bezeichnet) oder anderweitige Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder derivativen Finanzprodukten dar. Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen der veröffentlichten Inhalte ist somit ausgeschlossen.

Der Anbieter bezieht Informationen aus Quellen, die er als vertrauenswürdig erachtet. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen kann gleichwohl nicht übernommen werden.

Leser, die aufgrund der veröffentlichten Inhalte Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln in vollem Umfang auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die erteilten Informationen. Insbesondere weist der Anbieter hierbei auf die bei Geschäften mit Optionsscheinen, Derivaten und derivativen Finanzinstrumenten besonders hohen Risiken hin. Der Handel mit Optionsscheinen bzw. Derivaten ist ein Finanztermingeschäft. Den erheblichen Chancen stehen entsprechende Risiken bis hin zum Totalverlust gegenüber.

Nur Verbraucher, die die gem. § 37d WpHG bei Banken und Sparkassen ausliegende Broschüre "Basisinformationen über Finanztermingeschäfte" gelesen und verstanden haben, sowie das Formular "Wichtige Information über die Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften" gelesen und unterschrieben haben, sind berechtigt, am Handel mit Optionsscheinen und sonstigen Finanztermingeschäften teilzunehmen. Der Kunde handelt gleichwohl auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.

§ 10b Haftung für Erfüllungsgehilfen

Der Anbieter haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die er zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der Anbieter und der Kunde den Schaden zu tragen haben.

§ 10c Haftung für höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (wie z.B. das EDV-System) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch "Hacker", sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.

01.04.2010, 23:12 von administrator | 6046 Aufrufe